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Wissenswertes rund um Ihr Wohlbefinden

Zahnärztin und Heilpraktikerin

  • Autorenbild: Claudia Kursawe
    Claudia Kursawe
  • 8. Nov. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Nov. 2018




Ich bin seit über 20 Jahren Zahnärztin und liebe meinen Beruf, hatte aber schon lange das Bedürfnis, noch mal etwas anderes zu machen, in eine andere Richtung zu gehen.

Als vor einigen Jahren eine Bekannte auf mich zu kam und fragte, ob ich nicht in ihrer Praxis für Gesundheit und Ernährung ästhetische Behandlungen anbieten möchte, sagte

ich spontan zu, in der Annahme, dass ich als studierte Zahnmedizinerin selbstverständlich auch außerhalb des Mundes spritzen darf. Wie sich dann aber bei weiterer Recherche zu meiner großen Überraschung herausstellte darf ich es nicht!

Das ist Ärzten vorbehalten, und - Heilpraktikern!

Ohne Studium und ohne Abitur darf der Heilpraktiker Behandlungen vornehmen, die dem Zahnarzt verboten sind! Möglich ist das aufgrund uralter, bis heute kaum geänderter Gesetze aus den 1930er Jahren.


Nachdem ich diese bittere Pille geschluckt hatte begann ich mit der Ausbildung zur Heilpraktikerin, was - nebenbei bemerkt - eine tolle Zeit und eine große Bereicherung war.

So kommt es, dass ich heute, strikt voneinander getrennt, in der einen Praxis als Zahnärztin arbeite und in meiner Hauspraxis unter CK-Feelgood als Heilpraktikerin ästhetische Behandlungen anbiete.



 
 
 

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